Auftragsverarbeitungsvertrag
nach Art. 28 DSGVO · Stand: 20.10.2026
zwischen dem Kunden von Mieterportal als Verantwortlichem („Auftraggeber“) und MOe's Taverne (Michael Ohnesorg), Zum Gleis 5, 25980 Sylt als Auftragsverarbeiter („Auftragnehmer“). Der Vertrag ist Bestandteil der AGB und gilt mit deren Annahme.
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, um ihm die Software Mieterportal als Online-Dienst bereitzustellen (Hosting, Speicherung, Darstellung, Versand von Benachrichtigungen, Support).
(2) Der Vertrag gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags und darüber hinaus, solange der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers verarbeitet.
§ 2 Art, Zweck, Daten und Betroffene
Zweck: Verwaltung von Mietobjekten und Mietverhältnissen, Kommunikation mit Mietern und Dienstleistern, Bearbeitung von Schadensmeldungen, Erstellung von Schreiben und Dokumenten, Abwicklung von Mietanfragen.
Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Ordnen, Anzeigen, Übermitteln (E-Mail), Löschen.
Datenarten: Stamm- und Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon), Vertragsdaten (Mietverhältnis, vereinbarte Miete und Kaution, Ein- und Auszug), Kommunikations- und Meldungsinhalte samt Fotos und Dokumenten, Angaben aus Mietanfragen und Selbstauskünften (z. B. Einkommen, Beruf), Zugangs- und Protokolldaten.
Betroffene: Mieter und frühere Mieter, Mietinteressenten, Mitbewohner, Hausmeister, Mitarbeiter und Dienstleister des Auftraggebers.
§ 3 Weisungen
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Weisungen sind die Bestimmungen dieses Vertrags und der AGB sowie die Einstellungen und Aktionen des Auftraggebers in der Software. Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber in Textform.
(2) Eine Verarbeitung ohne Weisung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer gesetzlich dazu verpflichtet ist; er teilt dies dem Auftraggeber vorher mit, sofern das Gesetz es nicht verbietet.
(3) Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
§ 4 Pflichten des Auftragnehmers
(1) Personen, die Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
(2) Der Auftragnehmer trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO aus Anlage 1 und passt sie dem Stand der Technik an, ohne das Schutzniveau zu senken.
(3) Er unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte Betroffener (Art. 12–22 DSGVO) sowie bei den Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO. Anfragen von Betroffenen, die beim Auftragnehmer eingehen, leitet er an den Auftraggeber weiter.
(4) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet er dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar.
(5) Die Verarbeitung findet in der EU bzw. im EWR statt. Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO, insbesondere bei den in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeitern.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlage, die Information der Betroffenen und die Wahrung ihrer Rechte. Er informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Auftraggeber genehmigt die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter. Er erteilt eine allgemeine Genehmigung für weitere Unterauftragsverarbeiter.
(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher in Textform über eine beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, darf er den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein Schutzniveau, das diesem Vertrag entspricht. Leistungen, die der Auftragnehmer als Nebenleistung in Anspruch nimmt (z. B. Telekommunikation, Wartung von Hardware ohne Datenzugriff), sind keine Unterauftragsverarbeitung.
§ 7 Nachweise und Kontrollen
Der Auftragnehmer weist die Einhaltung seiner Pflichten auf Anfrage durch geeignete Unterlagen nach (z. B. Beschreibung der Maßnahmen, Selbstauskunft). Kontrollen vor Ort sind nach rechtzeitiger Anmeldung zu üblichen Geschäftszeiten möglich, ohne Betriebsabläufe unverhältnismäßig zu stören und unter Wahrung der Vertraulichkeit gegenüber anderen Kunden. Den Aufwand für Kontrollen, die über eine jährliche Prüfung hinausgehen, kann der Auftragnehmer angemessen in Rechnung stellen, sofern die Kontrolle keinen Verstoß ergibt.
§ 8 Löschung und Rückgabe
Nach Ende des Nutzungsvertrags löscht der Auftragnehmer die Daten frühestens 14 Tage nach Vertragsende; bis dahin kann der Auftraggeber sie exportieren oder einen Export anfordern. In Datensicherungen werden die Daten mit deren regulärem Ablauf gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Auftragnehmers bleiben unberührt.
§ 9 Haftung, Schlussbestimmungen
Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor. Änderungen bedürfen der Textform.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen
- Zutritt und Zugang: Betrieb der Server in einem gesicherten Rechenzentrum in der EU; Verwaltungszugriff nur über verschlüsselte Verbindungen mit Schlüssel- bzw. Passwortschutz durch den Betreiber; Firewall und automatische Sperre bei wiederholten Fehlversuchen.
- Zugriffskontrolle: persönliche Konten, Passwörter nur als sicherer Hash gespeichert; Rollen- und Rechtekonzept (Vermieter, Verwaltung, Hausmeister, Mieter); strikte Trennung der Daten je Kunde (Mandant) und je Mieter.
- Verschlüsselung: Übertragung ausschließlich per TLS (HTTPS); Selbstauskünfte von Mietinteressenten und ihre Unterlagen zusätzlich verschlüsselt gespeichert.
- Weitergabekontrolle: Dateien und Downloads nur nach Anmeldung und Berechtigungsprüfung; keine öffentlich erreichbaren Datenverzeichnisse; Links in E-Mails mit zufälligen, zeitlich begrenzten Kennungen.
- Eingabekontrolle: Protokollierung wesentlicher Aktionen im Aktivitätsprotokoll.
- Verfügbarkeit: tägliche Datensicherung, Kopien an mehreren Standorten; Wiederherstellung getestet; regelmäßige Sicherheitsupdates von Betriebssystem und Software.
- Trennung und Löschung: mandantengetrennte Verarbeitung; Lösch- und Exportfunktionen; automatische Löschung nach Vertragsende.
- Organisation: Verpflichtung auf Vertraulichkeit; Zugriff auf Kundendaten durch den Betreiber nur, soweit für Betrieb, Fehlerbehebung oder Support erforderlich.
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
| Unternehmen | Sitz / Ort | Leistung | Garantien |
|---|---|---|---|
| Host Europe GmbH | Köln, Deutschland (Rechenzentrum in der EU) | Bereitstellung der Server-Hardware und Netzanbindung (Webserver, Datenbank, E-Mail-Versand) | — |
| pCloud AG | Schweiz (Speicherort EU) | Externe Kopie der täglichen Datensicherung | Angemessenheitsbeschluss Schweiz |
| Google Ireland Ltd. / Google LLC (Google Drive) | Irland / USA | Externe Kopie der täglichen Datensicherung | EU-U.S. Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln |