Der Nachbar hört Musik, das Kind läuft, die Tür knallt. Die Beschwerde landet bei Ihnen. Sie sind nicht die Polizei und nicht der Schiedsrichter der Hausgemeinschaft. Trotzdem können Sie nicht jede Nachricht löschen. Lärm ist der Vorgang, bei dem Vermieter am ehesten zwischen die Fronten geraten.
Was Sie tun können
Die Beschwerde aufnehmen: Datum, Uhrzeit, Art des Lärms, welche Wohnung, ob wiederholt. Den betreffenden Mieter sachlich informieren, ohne die beschwerdeführende Partei vorzuführen. Bei Wiederholung denselben Kanal, denselben Ton, mit Frist.
Hausordnung und Ruhezeiten in Erinnerung rufen. Das ist langweilig und oft wirksam, wenn es das erste Mal ist. Beim dritten Mal brauchen Sie die Historie, nicht ein neues Grundsatzgespräch.
Was Sie nicht tun müssen
Nachts um zwei selbst vor der Tür stehen. Bei akuter Ruhestörung oder Bedrohung ist die Polizei der richtige Anruf — das können Sie den Mietern sagen, ohne sich zu drücken. Kinderlärm am Nachmittag ist meist Alltag, kein Mangel der Wohnung. Trittschall durch alte Decken ist ein anderes Thema als eine Party bis 4 Uhr.
Nachweise
Eine einzelne WhatsApp „es ist wieder laut“ ist ein Start, kein Dossier. Wiederholte Meldungen, Zeugen, möglichst konkrete Zeiten. Lärmprotokolle der Mieter können helfen, müssen aber nicht gerichtsverwertbar klingen. Sie sollen Ihnen zeigen, ob ein Muster da ist.
Messen Sie nicht mit zweierlei Maß. Dieselbe Party in Wohnung 1 und 7 braucht dieselbe Reaktion.
Eskalation
Abmahnung und weitere Schritte sind Einzelfallrecht. Sammeln Sie Fakten, bevor Sie Formulierungen wählen, die Sie nicht halten können. Mediation im Haus ist oft billiger als Prinzipienreiterei. Manche Konflikte lösen Sie nicht — dann dokumentieren Sie, dass Sie gehandelt haben, und ziehen die Grenze, wo Ihre Rolle endet.
Hausordnung: Hausordnung durchsetzen. Kanal statt Chat: Mieterkommunikation.