Piepsen um drei Uhr nachts, Batterie leer, Mieter sauer. Am nächsten Morgen ruft er an und will wissen, wer jetzt zuständig ist. Wenn Sie das nicht sofort beantworten können, wird jedes Gerät zur Einzelbaustelle.
Die Pflicht für Rauchmelder in der Mietwohnung trifft den Vermieter zuerst beim Einbau. Bei Prüfung und Batteriewechsel wird es unübersichtlicher, weil Landesrecht und Mietvertrag mitreden. Mit einer Liste pro Wohnung bleibt das ein jährlicher Termin.
Welche Pflicht der Vermieter bei Rauchmeldern in der Mietwohnung hat
Die Rauchmelderpflicht steht in den Landesbauordnungen. Inzwischen gilt sie in allen Bundesländern, auch für Bestandswohnungen. Den Einbau schuldet in der Regel der Eigentümer, bei vermieteten Wohnungen also Sie.
Wo die Melder hängen müssen, regelt das jeweilige Land. Üblich sind Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die man aus Aufenthaltsräumen hinauskommt. Einige Länder verlangen mehr. Sie müssen nicht selbst auf der Leiter stehen, das erledigt ein Fachbetrieb. Wissen sollten Sie trotzdem, ob in jeder Einheit Geräte hängen, wie viele und aus welchem Jahr. Wer den Überblick verloren hat, beginnt mit einer Bestandsaufnahme beim nächsten Wartungstermin.
Wer prüft: Mieter oder Vermieter?
Die Geräte müssen regelmäßig geprüft werden, üblich ist einmal im Jahr. Wer das übernimmt, ist von Land zu Land verschieden. In manchen Ländern liegt die Betriebsbereitschaft beim Mieter, solange der Vermieter sie nicht selbst übernimmt. In anderen bleibt sie beim Eigentümer. Was genau für Ihr Haus gilt, hängt vom Bundesland und vom Mietvertrag ab. Im Zweifel lassen Sie es prüfen.
Viele Vermieter geben die Wartung trotzdem an einen Dienstleister oder an den Hausmeister. Der Grund ist schlicht: Ein Termin für das ganze Haus ist leichter nachzuweisen als zwölf Mieter, die sagen, sie hätten den Knopf gedrückt. Ob sich die Wartungskosten über die Betriebskosten umlegen lassen, steht im Mietvertrag oder eben nicht.
Batterie leer: Wer wechselt?
Hier kommt es auf das Gerät an. Bei Meldern mit Wechselbatterie kann der Batteriewechsel beim Mieter liegen, wenn ihm die Wartung zugewiesen ist. Legen Sie es fest und schreiben Sie es in die Mieterinformation zum Einzug.
Die meisten neueren Geräte haben eine fest verbaute Batterie mit rund zehn Jahren Laufzeit. Piepen sie, ist nicht die Batterie dran, sondern das ganze Gerät. Der Austausch ist dann Ihre Sache, weil das Gerät zur Wohnung gehört. Bis der Ersatz hängt, sollte der Mieter den Melder nicht einfach abnehmen und in die Schublade legen. Ein abgeklebter oder entfernter Melder ist ein Vorgang. Den dokumentieren Sie, fordern zur Wiederanbringung auf und prüfen nach.
Damit der Anruf am Morgen nicht im Notizblock verschwindet, lassen Sie die Batteriewarnung im Portal als Ticket melden, am besten mit einem Foto vom Etikett. Darauf stehen Hersteller und Austauschdatum. Sie sehen sofort, ob ein Batteriewechsel genügt oder ein neues Gerät fällig ist.
Austausch planen statt Einzelfälle
Das Austauschdatum steht am Gehäuse. Üblich ist ein Tausch spätestens nach zehn Jahren. Wurden alle Geräte im Haus im selben Jahr eingebaut, laufen sie auch ungefähr gleichzeitig ab. Dann lohnt sich ein gemeinsamer Termin:
- Liste ziehen: welche Wohnung, wie viele Geräte, welches Einbaujahr.
- Mieter rechtzeitig informieren, mit Zeitfenster und der Bitte, die Räume zugänglich zu machen.
- Hausmeister oder Fachbetrieb beauftragen und den Termin pro Wohnung bestätigen.
- Altgeräte mitnehmen lassen, nicht beim Mieter liegen lassen.
- Neues Protokoll pro Wohnung anlegen, mit dem nächsten Austauschjahr.
Wer nicht da ist, bekommt einen Nachholtermin. Ohne Liste vergessen Sie genau diese Wohnung, und in zwei Jahren piept dort das letzte alte Gerät. Den Auftrag weisen Sie im Portal dem Hausmeister zu. Mieter und Hausmeister sehen den Status, und Sie müssen nicht hinterhertelefonieren.
Nachweis, wenn jemand fragt
Nach einem Brand fragt die Versicherung, beim Verkauf der Käufer. Dann brauchen Sie mehr als eine Erinnerung. Notieren Sie pro Wohnung den Gerätetyp, das Einbaudatum, das letzte Prüfdatum und wer geprüft hat. Bei Wartung durch den Mieter heben Sie seine Bestätigung auf. Beim Mieterwechsel gehört der Blick an die Decke ins Übergabeprotokoll.
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