Piepsen um drei Uhr nachts, Batterie leer, Mieter sauer. Rauchmelder sind Pflicht — die Organisation oft nicht. Dann wird jedes Gerät zur Einzelbaustelle. Mit einer Liste pro Wohnung bleibt das ein Termin, kein Dauerbrenner.
Einbau und Zuständigkeit
Einbau liegt in der Regel beim Eigentümer bzw. Vermieter. Die jährliche Prüfung kann je nach Land und Vertrag beim Vermieter oder beim Mieter liegen. Schreiben Sie auf, wer prüft — und behalten Sie das Protokoll. „Macht der Mieter schon“ ohne Nachweis ist kein System.
Wohnräume, Flure in der Wohnung, oft Kinderzimmer: die Pflichtplätze kennen Installateure. Sie müssen nicht selbst auf der Leiter stehen. Sie müssen wissen, ob in jeder Einheit Geräte hängen und welches Baujahr sie haben.
Wartung und das nächtliche Piepsen
Batteriewarnung ist kein Notfall der Gebäudeversicherung, aber ein Notfall der Nachtruhe. Klären Sie, ob der Mieter die Batterie wechseln darf oder der Hausmeister kommt. 10-Jahres-Geräte ohne Wechselbatterie piepen am Lebensende — dann ist Tausch fällig, nicht die dritte Batterie um 3 Uhr.
Ein abgeklebter oder abgenommener Melder ist kein Kavaliersdelikt. Dokumentieren, auffordern, nachprüfen. Das Gerät gehört zur Sicherheit der Wohnung.
Austausch planen
Acht bis zehn Jahre sind typisch, das Datum steht am Gehäuse. Tauschen Sie Häuserweise, nicht Gerät für Gerät, wenn alle aus demselben Jahrgang sind. Ankündigen, Termin, altes Gerät mitnehmen, neues Protokoll.
Nachweis
Welche Wohnung, welcher Typ, welches Datum, wer geprüft hat. Beim Verkauf oder der Versicherung wollen Sie das nicht aus dem Gedächtnis. Die Objektakte plus ein Vorgang „Rauchmelder 2026“ reicht.
Objekt im Blick: Objektverwaltung für Vermieter. Protokolle allgemein: Protokoll führen.