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Unterjähriger Auszug: Nachmieter, Fristen, Portalzugang

Der Mieter will vor Vertragsende raus. Was Kündigungsfrist und Vertrag erlauben, wann ein Nachmieter hilft und wie Sie Übergabe, Kaution und Zugang sauber trennen.

Der Mieter will vor Vertragsende raus. Neuer Job, Trennung, Hauskauf: Die Gründe sind privat. Für Sie zählt, was im Vertrag steht und wie der Wechsel abläuft. Wenn ein Mieter vorzeitig auszieht, hängen Nachmieter, Übergabe, Kaution, offene Meldungen und der Portalzugang zusammen. Wer das dem Zufall überlässt, hat am Ende zwei Parteien und keine klare Zuständigkeit.

„Vorzeitig“ heißt dabei Verschiedenes. Manche wollen nur schneller raus, als es die normale Kündigungsfrist erlaubt. Andere haben einen Zeitmietvertrag oder einen Kündigungsverzicht unterschrieben und kommen ohne Ihr Einverständnis gar nicht früher heraus. Klären Sie zuerst, welcher Fall vorliegt.

Wenn der Mieter vorzeitig auszieht: erst die Vertragslage

Beim unbefristeten Mietvertrag kann der Mieter mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift kommen. Eine Chatnachricht reicht nicht. Geht sie bis zum dritten Werktag eines Monats ein, zählt dieser Monat mit. Bis zum Ende der Frist schuldet der Mieter die Miete, egal wann er die Schlüssel abgibt.

Anders bei Zeitmietvertrag oder vereinbartem Kündigungsverzicht. Dann läuft der Vertrag bis zum vereinbarten Termin. Ob eine solche Klausel wirksam ist, hängt vom genauen Wortlaut ab. Im Zweifel prüfen lassen, bevor Sie sich darauf berufen.

Nachmieter: Angebot, keine Pflicht

Viele Mieter glauben, mit ein paar vorgeschlagenen Nachmietern ende der Vertrag von selbst. So einfach ist es nicht. Ohne Nachmieterklausel im Vertrag müssen Sie den Mieter grundsätzlich nicht früher entlassen. Ausnahmen sind denkbar, etwa wenn der Mieter ein besonderes Interesse hat und der Vertrag noch lange läuft. Das ist Einzelfall und gehört geprüft.

Wenn Sie mitmachen wollen, prüfen Sie den Vorschlag wie jede Neuvermietung: Selbstauskunft, Einkommen, Eindruck bei der Besichtigung. Druck wie „sonst ziehe ich trotzdem aus“ ändert an der Prüfung nichts. Wie Sie den Wechsel dann steuern, steht in Nachmieter gesucht.

Früher raus im Einvernehmen: schriftlich festhalten

Einigen Sie sich auf einen früheren Termin, gehört das in einen kurzen Mietaufhebungsvertrag. Darin sollte stehen:

  • das genaue Vertragsende und der Übergabetermin
  • bis wann Miete und Vorauszahlungen gezahlt werden
  • ob das Ende vom Einzug eines Nachmieters abhängt
  • was mit Einbauten und Möbeln passiert, die der Nachmieter vielleicht übernimmt
  • wie Besichtigungen angekündigt werden und wer dabei ist

Das ist keine Moraldebatte, das ist ein Kalender. Schriftlich, auch wenn alle nett sind.

Offene Meldungen vor dem Auszug abschließen

Tropfender Hahn, klemmendes Fenster, ein Handwerkertermin, der nie stattfand. Solche Punkte dürfen nicht zwischen den Stühlen landen. Gehen Sie einige Wochen vor dem Auszug alles durch, was für die Wohnung offen ist. Bei jedem Punkt entscheiden Sie: vor der Übergabe erledigen, ins Protokoll aufnehmen oder bewusst an den nächsten Mieter weitergeben. „Läuft noch irgendwo“ ist der teuerste Status.

Laufen Schadensmeldungen als Tickets im Portal, sehen Sie auf einen Blick, was offen ist, mit Fotos und Verlauf. Die Suche in alten Chats entfällt, und Sie haben den Nachweis, wer wann was gemeldet hat.

Übergabe, Kaution, Zugang

Für die Übergabe gilt dieselbe Checkliste wie bei jedem Auszug: Zählerstände, alle Schlüssel samt Keller und Briefkasten, Fotos von jedem Raum, Mängel schriftlich. Einzelheiten im Beitrag zum Übergabeprotokoll.

Die Kaution rechnen Sie ab wie sonst auch. Ein früher Auszug ändert an den Regeln zur Abrechnung nichts. Forderungen stützen Sie auf das Protokoll, nicht auf das Gedächtnis. Die Fristen im Überblick finden Sie unter Kaution anlegen und zurückzahlen.

Den Zugang des alten Mieters schließen Sie nach der Übergabe, den neuen Mieter laden Sie zum Einzug ein. So landen Meldungen der beiden Parteien nie im selben Verlauf, auch wenn sich die Termine um ein paar Tage überschneiden.

Leerstand vermeiden, ohne zu hetzen

Ein direkter Anschluss spart Miete. Ein ungeeigneter Nachmieter kostet mehr als ein paar Wochen Leerstand. Inserat und Besichtigungen während der Restwohnzeit funktionieren nur, wenn der noch wohnende Mieter mitmacht und Termine verlässlich stehen. Ein Sammeltermin am Samstag schont alle mehr als zehn Einzelbesichtigungen unter der Woche.

Weiterlesen: Mieterwechsel digital organisieren und Leerstand zwischen zwei Mietern.

Dieser Beitrag ist Praxiswissen für den Alltag, keine Rechtsberatung. Im Streitfall klären Anwalt oder Fachverband den Einzelfall.

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