Erste kalte Wochen, schwarze Punkte in der Ecke. Der Mieter sagt „Bausubstanz“, Sie denken „nicht gelüftet“. Beides kann stimmen. Beides kann falsch sein. Bevor Sie Kosten zuordnen, brauchen Sie Fotos, Räume, Zeitraum — und oft einen Fachmenschen, der die Stelle ansieht.
Was Sie zuerst klären
Welche Räume, wie groß, riechbar dumpf, tropft etwas, ist die Außenwand betroffen? Seit wann, heizen die Leute, trocknet Wäsche in der Wohnung? Das ist keine Anklage, das ist die Mindestbasis. Ohne sie wird jeder Rat zum Vorwurf.
Nicht überstreichen lassen, bevor jemand die Ursache gesehen hat. Sonst bleibt ein hübscher Anstrich auf einem nassen Problem.
Lüften, Heizen, Gebäude
Kalte Wände plus Feuchte aus Kochen und Duschen setzen sich gern in Ecken. Gleichzeitig gibt es Kältebrücken, undichte Fenster, nasse Kellerdecken. Ein Merkblatt „Stoßlüften“ dürfen Sie beilegen. Als einzige Antwort auf sichtbaren Befall reicht es nicht.
Wer zahlt die Sanierung?
Das hängt von der Ursache ab — Nutzung, Mangel am Gebäude, beides. Das ist Einzelfall, oft mit Gutachten, wenn es teuer wird. Dokumentieren Sie, was Sie gesehen und beauftragt haben. Zahlen Sie nicht aus Prinzip „den Mieter“, nur weil der Herbst angefangen hat.
Feuchtigkeit nach Abwesenheit: Feuchtigkeit nach dem Urlaub. Meldung mit Bild: Schadensmeldungen online.