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Schimmel im Herbst: Lüften, Heizen, wer zahlt die Sanierung?

Erste kalte Wochen, schwarze Punkte in der Ecke. Bevor Sie Schuld zuweisen, brauchen Sie Ursache, Fotos und eine sachliche Linie.

Erste kalte Wochen, schwarze Punkte in der Ecke. Der Mieter sagt „Bausubstanz“, Sie denken „nicht gelüftet“. Beides kann stimmen. Beides kann falsch sein. Bevor Sie Kosten zuordnen, brauchen Sie Fotos, Räume, Zeitraum — und oft einen Fachmenschen, der die Stelle ansieht.

Was Sie zuerst klären

Welche Räume, wie groß, riechbar dumpf, tropft etwas, ist die Außenwand betroffen? Seit wann, heizen die Leute, trocknet Wäsche in der Wohnung? Das ist keine Anklage, das ist die Mindestbasis. Ohne sie wird jeder Rat zum Vorwurf.

Nicht überstreichen lassen, bevor jemand die Ursache gesehen hat. Sonst bleibt ein hübscher Anstrich auf einem nassen Problem.

Lüften, Heizen, Gebäude

Kalte Wände plus Feuchte aus Kochen und Duschen setzen sich gern in Ecken. Gleichzeitig gibt es Kältebrücken, undichte Fenster, nasse Kellerdecken. Ein Merkblatt „Stoßlüften“ dürfen Sie beilegen. Als einzige Antwort auf sichtbaren Befall reicht es nicht.

Wer zahlt die Sanierung?

Das hängt von der Ursache ab — Nutzung, Mangel am Gebäude, beides. Das ist Einzelfall, oft mit Gutachten, wenn es teuer wird. Dokumentieren Sie, was Sie gesehen und beauftragt haben. Zahlen Sie nicht aus Prinzip „den Mieter“, nur weil der Herbst angefangen hat.

Feuchtigkeit nach Abwesenheit: Feuchtigkeit nach dem Urlaub. Meldung mit Bild: Schadensmeldungen online.

Kurz gefragt

Zahlt immer der Mieter, wenn er falsch gelüftet hat?

Nein. Nutzung kann eine Rolle spielen, ebenso Bausubstanz, Kältebrücken und undichte Stellen. Erst Ursache klären, dann Kosten zuordnen.

Darf der Mieter Schimmel einfach überstreichen?

Lieber nicht, bevor jemand die Stelle gesehen hat. Sonst ist die Spur weg und der Streit da. Foto, dann Fachbetrieb oder sachliche Begehung.

Reicht ein Merkblatt „richtig lüften“ als Antwort?

Als Ergänzung ja, als einzige Reaktion auf sichtbaren Befall nein. Mieter wollen wissen, ob jemand die Ursache prüft.

Dieser Beitrag ist Praxiswissen für den Alltag, keine Rechtsberatung. Im Streitfall klären Anwalt oder Fachverband den Einzelfall.

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