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Ungeziefer in der Mietwohnung: Wer muss handeln?

Silberfische, Motten, Mäuse — der Mieter schreibt um halb elf. Was Sie zuerst klären, wer beauftragt und wie Sie den Vorgang festhalten.

Silberfische im Bad, Motten im Kleiderschrank, Mäuse im Keller — der Mieter schreibt oft spätabends. Ungeziefer fühlt sich dringend an, ist aber selten ein Notfall wie ein Rohrbruch. Trotzdem müssen Sie handeln: einordnen, beauftragen, dokumentieren. Schuld zuerst zuzuweisen, verzögert nur den Termin.

Zuerst: welches Tier, welcher Raum?

„Ungeziefer“ reicht nicht. Fragen Sie nach Art, Anzahl, Räumen und seit wann. Ein einzelnes Insekt am Fenster ist etwas anderes als Kotspuren in der ganzen Küche. Fotos helfen — auch unschöne. Wenn mehrere Wohnungen oder der Keller betroffen sind, deutet das auf das Gebäude, nicht auf eine unaufgeräumte Küche.

Silberfische im Bad hängen oft mit Feuchtigkeit zusammen. Motten sitzen in Textilien. Mäuse nutzen Lücken in der Gebäudehülle. Die Ursache entscheidet, ob der Kammerjäger einmal kommt oder ob Sie zusätzlich abdichten lassen müssen.

Wer handelt — Vermieter oder Mieter?

Betrifft der Befall die Wohnung als Teil des Hauses, beauftragen Sie in der Regel einen Fachbetrieb. Hat der Mieter offene Lebensmittelberge oder den Biomüll wochenlang in der Wohnung, kann die Ursache bei ihm liegen. Das sehen Sie selten vom Schreibtisch aus. Deshalb: erst Fachbetrieb, dann Einordnung.

Sagen Sie dem Mieter klar, dass jemand kommt — und dass er bis dahin nicht selbst mit Chemie experimentieren soll, die den Befall verschleiert. Hausmittel sind kein Nachweis.

Termin und Zutritt

Schädlingsbekämpfer brauchen Zugang. Stimmen Sie das Zeitfenster mit Mieter und Betrieb ab, nicht in drei parallelen Chats. Wenn der Mieter nicht da ist, klären Sie vorher, ob Sie oder der Hausmeister aufschließen dürfen. Ohne das steht der Betrieb vor der Tür und fährt wieder.

Kosten und Nachbehandlung

Ein Ersttermin kostet Geld, eine Nachkontrolle oft auch. Bewahren Sie Angebot, Rechnung und das Protokoll des Betriebs auf. Darin steht meist, was gefunden wurde und was der Mieter tun soll (Lebensmittel weg, Fugen halten, Köder nicht verschieben). Genau das können Sie weitergeben, ohne selbst Experte zu sein.

Ob die Kosten umlagefähig oder vom Mieter zu tragen sind, hängt vom Einzelfall ab. Dokumentieren Sie Ursache und Maßnahmen, bevor Sie irgendwem eine Rechnung in die Hand drücken.

Nachbarn und Wiederholung

Im Mehrfamilienhaus wandert Ungeziefer. Eine behandelte Wohnung reicht nicht, wenn der Schacht daneben voll ist. Fragen Sie den Betrieb, ob das Haus als Ganzes angeschaut werden sollte. Wiederholte Meldungen aus derselben Ecke sind ein Hinweis, nicht „der Mieter übertreibt“.

Mehr zur Meldung mit Foto: Schadensfotos. Ablauf digital: Schadensmeldungen online.

Kurz gefragt

Muss der Vermieter Ungeziefer in der Mietwohnung beseitigen?

Oft ja, wenn der Befall die Wohnung betrifft und nicht eindeutig vom Mieter verursacht wurde. Im Zweifel beauftragen Sie einen Fachbetrieb und halten Ursache und Maßnahmen fest.

Wer zahlt den Kammerjäger?

Das hängt von der Ursache ab. Gemeinschaftsbefall oder bauliche Lücken liegen meist beim Vermieter, unsachgemäße Lagerung eher beim Mieter. Dokumentieren Sie Fakten, bevor Sie Kosten zuordnen.

Was sollte die Schadensmeldung enthalten?

Welche Tiere, welche Räume, seit wann, Fotos oder Kotspuren, ob Nachbarwohnungen betroffen sind. So kann der Fachbetrieb sinnvoll anrücken.

Dieser Beitrag ist Praxiswissen für den Alltag, keine Rechtsberatung. Im Streitfall klären Anwalt oder Fachverband den Einzelfall.

Schäden und Anliegen dokumentieren

Mieter melden im Portal — Sie behalten den Verlauf, nicht der Chat.

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