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Ungeziefer in der Mietwohnung: Wer muss handeln?

Silberfische im Bad, Mäuse im Keller, und der Mieter schreibt um halb elf. Welche Tiere typisch sind, wann Sie als Vermieter handeln und wie Sie den Vorgang festhalten.

Silberfische im Bad, Motten im Kleiderschrank, Kotspuren unter der Spüle. Die Nachricht kommt selten zur Bürozeit, und sie klingt immer dringend. Ungeziefer ist unangenehm, aber meist kein Notfall wie ein Rohrbruch. Handeln müssen Sie trotzdem, und zwar zügig.

Ungeziefer in der Mietwohnung ist für Vermieter vor allem eine Frage der Reihenfolge: erst klären, was da krabbelt, dann den Fachbetrieb schicken, dann über Ursache und Kosten reden. Wer mit der Schuldfrage anfängt, verliert Zeit, und der Befall wächst in der Zwischenzeit weiter.

Welches Ungeziefer in Wohnungen typisch ist

„Ungeziefer“ ist ein Sammelbegriff. Für Ihre Entscheidung zählt, welches Tier es ist und woher es vermutlich kommt. Die häufigsten Fälle:

  • Silberfische: lieben Feuchtigkeit, sitzen in Bad und Küche. Meist harmlos, aber oft ein Hinweis auf zu feuchte Räume.
  • Kleider- und Lebensmittelmotten: kommen häufig mit Textilien oder Vorräten ins Haus. Selten ein Gebäudeproblem.
  • Schaben (Kakerlaken): wandern über Schächte und Leitungen. Fast immer ein Fall für den Fachbetrieb und oft für mehr als eine Wohnung.
  • Bettwanzen: werden eingeschleppt, etwa über Reisegepäck oder gebrauchte Möbel. Hartnäckig, ohne Profi kaum loszuwerden.
  • Mäuse und Ratten: nutzen Lücken in der Gebäudehülle, Kellerfenster oder offene Müllplätze.
  • Ameisen, Pelzkäfer, Flöhe: je nach Herkunft vom Einzelfall bis zum Hausproblem.

Silberfische hängen oft mit Feuchtigkeit zusammen. Dann lohnt ein Blick auf Lüften und Heizen, ähnlich wie beim Thema Schimmel in der Mietwohnung.

Die Meldung richtig aufnehmen

„Hier ist Ungeziefer“ reicht nicht. Fragen Sie nach, bevor Sie jemanden losschicken:

  1. Welches Tier, möglichst mit Foto. Auch unscharfe Bilder von Kotspuren helfen dem Betrieb.
  2. Welche Räume und seit wann.
  3. Einzelne Tiere oder viele, tagsüber oder nur nachts.
  4. Ob Nachbarn oder Keller ebenfalls betroffen sind.

Ein einzelner Käfer am Fenster ist etwas anderes als Schaben in der ganzen Küche. Was Mieter fotografieren sollten, steht in Schadensfotos: Was Mieter schicken sollten. Kommt die Meldung als Ticket mit Fotos statt als Sprachnachricht, haben Sie Datum, Bilder und Rückfragen an einer Stelle. Das zählt später, wenn es um die Kosten geht.

Wann Sie als Vermieter bei Ungeziefer in der Mietwohnung handeln müssen

Grundsätzlich muss der Vermieter die Wohnung in einem Zustand halten, in dem man sie bewohnen kann (§ 535 BGB). Ein erheblicher Befall ist in der Regel ein Mangel. Liegt die Ursache im Gebäude, also bei Schächten, Rissen, feuchten Wänden oder einem Befall im Keller, sind Sie am Zug.

Anders sieht es aus, wenn der Mieter den Befall verursacht hat: Biomüll seit Wochen in der Wohnung, offene Vorräte, eingeschleppte Möbel. Das sehen Sie vom Schreibtisch aus aber nicht. Deshalb gilt in der Praxis: erst der Fachbetrieb, dann die Einordnung. Dessen Bericht sagt meist mehr über die Ursache als jede Vermutung.

Sagen Sie dem Mieter, dass jemand kommt. Und bitten Sie ihn, bis dahin nicht mit Sprays aus dem Baumarkt zu hantieren. Das verscheucht die Tiere oft nur in die Nachbarwohnung und macht die Ursache schwerer erkennbar.

Termin, Zutritt und Nachbarn

Der Betrieb braucht Zugang, oft zweimal: Behandlung und Nachkontrolle. Stimmen Sie die Zeitfenster früh ab, sonst fährt der Betrieb vor verschlossener Tür wieder weg. Wie das ohne Telefonkette klappt, steht in Handwerkertermine mit Mietern abstimmen. Im Portal können Sie dem Hausmeister das Ticket zuweisen, wenn er aufschließen soll, und der Mieter sieht den Status, ohne nachzufragen.

Im Mehrfamilienhaus wandert Ungeziefer. Bei Schaben, Mäusen oder Bettwanzen fragen Sie den Betrieb, ob angrenzende Wohnungen, Keller oder Müllplatz mit angeschaut werden sollten. Melden sich Mieter wiederholt aus derselben Ecke, ist das ein Hinweis aufs Gebäude.

Wer die Kosten trägt

Bei einem akuten Befall mit Ursache im Gebäude zahlen in der Regel Sie. Hat der Mieter den Befall verursacht, können Sie die Kosten von ihm verlangen, müssen das aber belegen können. Laufende, vorbeugende Schädlingsbekämpfung kann als Betriebskosten umlagefähig sein, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Ein einmaliger Einsatz wegen eines konkreten Befalls fällt meist nicht darunter. Im Zweifel prüfen lassen.

Bewahren Sie Angebot, Rechnung und Protokoll des Betriebs auf. Darin steht, was gefunden wurde und was der Mieter tun soll: Vorräte dicht lagern, Köder nicht verschieben, Fugen offen lassen. Diese Hinweise geben Sie einfach weiter.

Weiterlesen: Befall in Keller und Nebenräumen als Ticket erfassen, siehe Keller, Dachboden, Tiefgarage. Wie Meldungen mit Foto und Status ablaufen: Schadensmeldungen.

Kurz gefragt

Darf der Mieter bei Ungeziefer die Miete mindern?

Ein erheblicher Befall kann ein Mangel sein, der zur Mietminderung berechtigt (§ 536 BGB). Wie hoch eine Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Art und Umfang des Befalls. Ein einzelnes Insekt reicht dafür in der Regel nicht.

Muss der Mieter Ungeziefer dem Vermieter melden?

Ja, Mieter müssen Mängel an der Wohnung anzeigen (§ 536c BGB). Wer einen Befall verschweigt und ihn sich ausbreiten lässt, riskiert, für die zusätzlichen Kosten einstehen zu müssen.

Sind Silberfische in der Wohnung ein Grund zur Sorge?

Silberfische sind für Menschen meist harmlos und übertragen keine Krankheiten. Treten sie gehäuft auf, deuten sie oft auf zu viel Feuchtigkeit im Raum hin. Dann lohnt es sich, Lüften, Heizen und mögliche feuchte Stellen zu prüfen.

Dieser Beitrag ist Praxiswissen für den Alltag, keine Rechtsberatung. Im Streitfall klären Anwalt oder Fachverband den Einzelfall.

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