Mieterportal

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Mietverhältnisse und Mieterwechsel sauber geführt

Vom Einzug bis zum Auszug: wer wo wohnt, was vereinbart ist und was im Haus ansteht.

Jede Meldung, jede Nachricht und jedes Dokument im Portal hängt an einer Einheit und an einem Mietverhältnis. Deshalb beginnt alles mit dem Bestand: Häuser, Wohnungen, Mieter und was mit ihnen vereinbart ist.

Objekte und Einheiten

Objekte legen Sie mit Adresse, Art und Fotos an: Mehrfamilienhaus, Ein- oder Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbe oder Stellplätze. Darin liegen die Einheiten: Wohnung, WG-Zimmer, Gewerbe, Stellplatz, Garage oder Sonstiges. Am Objekt hängen außerdem Bilder, Dokumente und Notizen.

Mieterakte und Mieterwechsel

Die Mieterakte bündelt Kontaktdaten, Vertragsdaten wie Einzug und vereinbarte Miete, Dokumente und den Verlauf der Meldungen. Der Mieterwechsel führt durch Auszug und Einzug, schlägt Termine nach Kündigungsfrist vor und übernimmt die Werte vom Vormieter.

  • Neuen Mieter anlegen oder ein bestehendes Konto wählen, auf Wunsch gleich mit Einladung ins Portal.
  • Leerstand als eigener Zustand, WG-Zimmer als zusätzliche Mieter.
  • Zählerstände beim Wechsel erfassen.
  • Beendete Mietverhältnisse bleiben mit ihren Dokumenten erhalten.

Übergabeprotokoll am Handy

Einzug und Auszug dokumentieren Sie direkt in der Wohnung, am Handy oder Tablet. Das Protokoll ist vorbereitet und lässt sich anpassen.

  • Räume mit Zustand „in Ordnung“ oder „Mängel“ und Notiz, bis zu 60 Fotos, je Raum zugeordnet.
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser, Heizkostenverteiler und Wärmemenge, mit Zählernummer und Vorbelegung aus der letzten Übergabe.
  • Schlüssel nach Art und Anzahl: Haustür, Wohnungstür, Briefkasten, Keller und weitere.
  • Freitext für Vereinbarungen und Bemerkungen.
  • Mieter und Übergeber unterschreiben mit dem Finger auf dem Gerät.

Abgeschlossene Protokolle sind schreibgeschützt und liegen als PDF vor. Der Mieter findet sein Protokoll unter „Meine Wohnung“. Übergaben kann auch der Hausmeister durchführen.

Wohnungsgeberbestätigung

Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt braucht der Mieter eine Bestätigung des Wohnungsgebers nach § 19 Bundesmeldegesetz. Das Portal füllt sie aus den Vertragsdaten vor: Absender, Anschrift, Einheit, Ein- oder Auszugsdatum und Mieter, bis zu zwölf Personen. Das PDF enthält den Gesetzesauszug. Sie schicken es dem Mieter als Vorgang im Portal, er wird per E-Mail benachrichtigt.

Übergabeprotokoll und Wohnungsgeberbestätigung sind Vorlagen, die das Portal aus Ihren Angaben befüllt. Ob Inhalt und Angaben zu Ihrem Mietverhältnis passen, prüfen Sie vor der Verwendung selbst oder lassen es prüfen. Das Portal ersetzt keine Rechtsberatung.

Wartung und Prüfungen

Wiederkehrende Termine legen Sie je Objekt an. Vorbereitet sind unter anderem Rauchwarnmelder, Heizungswartung, Legionellenprüfung, Schornsteinfeger, Aufzug, Feuerlöscher und E-Check, jeweils mit üblichem Intervall, das Sie ändern können. Nach „erledigt“ rückt der nächste Termin automatisch nach, der Verlauf bleibt stehen. Überfälliges und alles, was in den nächsten 60 Tagen ansteht, steht im Dashboard.

Alles auf dieser Seite ist in allen Paketen enthalten.

Mieter ins Portal holen: Mieter einladen. Aus einer Mietanfrage einen Mieter machen: Neuvermietung & Exposé.

Kurz gefragt

Brauche ich für das Übergabeprotokoll ein Tablet?

Nein, das Protokoll läuft im Browser auf jedem Handy oder Tablet. Fotos, Zählerstände und Unterschriften erfassen Sie direkt vor Ort, das PDF entsteht beim Abschluss.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Bestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz, die der Mieter für die An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt braucht. Das Portal füllt sie aus den Vertragsdaten vor und schickt sie dem Mieter als PDF.

Erinnert das Portal an Wartungstermine?

Ja. Fällige und in den nächsten 60 Tagen anstehende Termine stehen im Dashboard. Nach „erledigt“ legt das Portal den nächsten Termin an.

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