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Inserat für die Mietwohnung: Was reingehört, was weglässt

Zu wenig Text, zu viele Superlative, kein Grundriss: Dann kommen die falschen Anfragen. Ein ehrliches Inserat filtert, bevor jemand vor der Tür steht.

Ein ehrliches Inserat ist kein Gedicht. Es filtert, bevor jemand vor der Tür steht und sagt: „Ach, nur 48 Quadratmeter?“ Jede Besichtigung, die an einer fehlenden Angabe scheitert, kostet Sie einen Abend und dem Interessenten die Anfahrt.

Die folgenden Tipps für das Inserat Ihrer Mietwohnung zielen auf genau das: weniger Anfragen, dafür die richtigen. Wer früh weiß, was die Wohnung kostet, wo sie liegt und was sie nicht hat, meldet sich gar nicht erst oder kommt vorbereitet.

Was reingehört

Interessenten scannen. Die harten Fakten gehören deshalb nach oben, nicht ans Ende eines langen Fließtexts.

  • Lage in groben Zügen: Stadtteil, Straßenzug, Weg zu Bahn oder Bus
  • Wohnfläche, und zwar die tatsächliche, nicht großzügig aufgerundet
  • Zimmerzahl, Etage, Aufzug ja oder nein
  • Kaltmiete, Vorauszahlung für Betriebskosten und Heizkosten getrennt, dazu die Gesamtmiete
  • Kaution (bei Wohnraum höchstens drei Nettokaltmieten)
  • Frei ab: konkretes Datum oder „nach Absprache“
  • Ausstattung, die zählt: Einbauküche, Balkon, Keller, Stellplatz, Waschmaschinenanschluss
  • Haustiere: wie Sie damit umgehen, soweit der Mietvertrag das regelt

Ob die Kaltmiete in Ihrer Lage einer Preisgrenze unterliegt, hängt vom Ort ab. Im Zweifel vor dem Inserieren prüfen lassen, nicht erst, wenn ein Mieter nachfragt.

Energieausweis

Liegt ein Energieausweis vor, verlangt das Gebäudeenergiegesetz in kommerziellen Anzeigen bestimmte Angaben daraus: die Art des Ausweises, den Energiekennwert, den wesentlichen Energieträger, das Baujahr und, sofern im Ausweis angegeben, die Effizienzklasse. Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie den Ausweis vorlegen. Werte schätzen oder aus dem Nachbarhaus übernehmen ist keine Option.

Fotos und Grundriss

Hell, aktuell, aufgeräumt. Keine Küche von 2014, die aussieht, als käme sie aus dem Katalog. Ein mittelmäßiges echtes Foto ist ehrlicher als ein Stockbild vom Meer.

Fotografieren Sie jeden Raum einmal aus der Ecke, dazu Bad, Balkon und Hausflur. Den Hausflur vergessen viele, dabei schließen Interessenten von ihm auf das ganze Haus. Ein Grundriss spart mehr Rückfragen als zehn Fotos. Eine saubere Handskizze mit Maßen reicht, wenn kein Plan vorliegt.

Wohnt der Vormieter noch drin, fragen Sie vor dem Fotografieren. Persönliche Gegenstände, Familienfotos und Namen an der Tür haben im Inserat nichts verloren.

Was Sie weglassen

„Traumhaft“, „einmalig“, „Schnäppchen“. Ausrufezeichen in Serie. Wer sucht, liest zuerst die Zahlen und überspringt Adjektive.

Wichtiger: Formulierungen, die Menschen wegen Herkunft, Religion, Alter, Geschlecht oder Behinderung ausschließen, gehören nicht ins Inserat. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt auch bei der Wohnungssuche. Eine Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft ist dabei immer verboten, bei den übrigen Merkmalen gibt es Ausnahmen für Vermieter mit wenigen Wohnungen. „Keine Ausländer“ ist eindeutig, aber auch vermeintlich harmlose Zusätze wie „nur für junge Leute“ können Ärger bringen. Beschreiben Sie lieber das Haus: „ruhiges Haus mit älteren Mietparteien“ oder „Spielplatz im Hof“ sagt genug, ohne jemanden auszuschließen.

Die genaue Hausnummer und die private Handynummer lassen Sie ebenfalls weg. Die Adresse bekommt, wer einen Termin hat.

Praktische Tipps für das Inserat einer Mietwohnung

Die Überschrift trägt die Kernfakten: Zimmer, Fläche, Stadtteil, Besonderheit. „3 Zimmer, 74 m², Balkon, Nähe Stadtpark“ funktioniert besser als „Wohlfühloase sucht neue Bewohner“.

Nennen Sie Nachteile selbst. Vierter Stock ohne Aufzug, Bahnlinie hinter dem Haus, Bad ohne Fenster. Wer das liest und trotzdem anfragt, ist bei der Besichtigung nicht mehr enttäuscht. Wer es erst vor Ort merkt, sagt ab, und Sie haben einen Termin verschenkt.

Schreiben Sie dazu, wie es weitergeht: ob es Sammeltermine gibt, welche Unterlagen Sie später brauchen, bis wann Sie sich entscheiden. Das senkt die Zahl der Nachfragen „Ist die Wohnung noch frei?“ spürbar.

Anfragen kanalisieren

Ein Kontaktweg, nicht drei. Ein Formular oder eine eigene Adresse für Anfragen, sonst haben Sie abends zwanzig Anrufe ohne jede Unterlage und wissen am nächsten Tag nicht mehr, wem Sie was zugesagt haben.

Die Selbstauskunft fordern Sie sinnvollerweise nach der Besichtigung an, nicht als Hürde vor dem ersten Termin. Was Sie dort abfragen dürfen und was nicht, steht in Mieterselbstauskunft prüfen. Wenn Sie Wohnungsdaten, Fotos und Grundriss ohnehin im Portal pflegen, lässt sich daraus ein Exposé erstellen, statt alles für jede Plattform neu abzutippen: Neuvermietung und Exposé.

Weiterlesen: Besichtigungstermine organisieren, die nicht im Chat versanden und Leerstand zwischen zwei Mietern.

Dieser Beitrag ist Praxiswissen für den Alltag, keine Rechtsberatung. Im Streitfall klären Anwalt oder Fachverband den Einzelfall.

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