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Aufzug im Mietshaus: Wartung, Ausfall, Information

Der Aufzug steht, und die ersten Mieter stehen im Treppenhaus. Wer Wartung, Störungsmeldung und Information vorher geregelt hat, braucht bei einem Ausfall keine Telefonkette.

Ist der Aufzug im Mietshaus defekt, merken Sie es meist an der Nachricht: „Aufzug geht nicht, wann wird das gemacht?“ Dann beginnt das Rätselraten. Wer hat die Firma schon angerufen? Seit wann steht die Anlage? Und weiß die Frau im vierten Stock, dass sie erst mal nicht rauskommt?

Ein Aufzug fällt selten aus heiterem Himmel aus. Aber er fällt immer zum falschen Zeitpunkt aus. Ob daraus ein Ärgernis von zwei Tagen oder ein Streit von zwei Monaten wird, entscheidet sich vorher: beim Wartungsvertrag, bei der Erreichbarkeit der Aufzugsfirma und bei der Information der Mieter.

Wartung: Vertrag, Prüfung, Nachweis

Aufzüge unterliegen Prüfpflichten. Welche Prüfungen in welchem Rhythmus nötig sind, hängt von der Anlage ab und ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung. Fragen Sie Ihre Aufzugsfirma, was für Ihre Anlage gilt, und lassen Sie es sich schriftlich geben. Bei Unsicherheit klärt das eine Prüforganisation oder eine rechtliche Beratung.

Praktisch zählt vor allem der Wartungsvertrag. Prüfen Sie darin diese Punkte:

  • Gibt es eine Störungsnummer, und ist sie auch abends und am Wochenende besetzt?
  • Welche Reaktionszeit ist zugesagt?
  • Sind Verschleißteile eingeschlossen oder werden sie extra berechnet?
  • Wer bekommt die Prüfberichte, und wo liegen sie?

Die Berichte gehören in die Objektakte, nicht in die Mail eines früheren Hausmeisters. Wie Sie Unterlagen pro Haus ordnen, steht in Digitale Objektakte. Ob und welche Aufzugskosten Sie auf die Mieter umlegen dürfen, hängt vom Mietvertrag ab. Reparaturen werden in der Regel anders behandelt als laufende Wartung. Im Zweifel lassen Sie das prüfen.

Aufzug defekt im Mietshaus: die ersten Stunden

Sind Personen eingeschlossen, gilt: Notruf der Anlage bzw. 112, nicht selbst aufhebeln, nicht an den Türen ziehen. Ist niemand drin, läuft der Ablauf nüchtern:

  1. Aufzugsfirma über die Störungsnummer informieren. Uhrzeit und Name des Ansprechpartners notieren.
  2. Anzeige oder Fehlermeldung am Display fotografieren, falls vorhanden.
  3. Anlage außer Betrieb setzen oder absperren lassen, wenn die Firma das empfiehlt. Ein Schild an jeder Etage, nicht nur unten.
  4. Mieter informieren, bevor sie fragen.
  5. Mieter, die nicht Treppen steigen können, direkt ansprechen.
  6. Termin der Firma und Ersatzteillage nachhalten, nicht abwarten.

Im Portal legen Sie dafür ein Ticket an, weisen es zu und setzen den Status. So sehen Hausmeister und Mieter, ob die Firma schon beauftragt ist, und Sie müssen es nicht dreimal erzählen.

Was Mieter wissen müssen

Eine gute Information ist kurz: Was ist ausgefallen, seit wann, wer ist beauftragt, wann ist der nächste Schritt. Eine Dauer nennen Sie nur, wenn die Firma sie wirklich zugesagt hat. „Bis Freitag“, und am Freitag fehlt ein Teil: Das kostet mehr Vertrauen als ein ehrliches „noch unklar, nächste Info morgen“.

Denken Sie an die, die es am härtesten trifft: ältere Mieter, Familien mit Kinderwagen, Menschen mit Gehhilfe, Pflegedienste, Paketboten. Manchmal reicht ein Anruf und die Frage, ob jemand Einkäufe braucht. Das ist Mieterkommunikation im besten Sinn, und es ist in fünf Minuten erledigt.

Ausfall, Minderung, Verantwortung

Ein längerer Ausfall kann Mieter berechtigen, die Miete zu mindern. Ob und wie viel, hängt von Etage, Dauer, Mietvertrag und Einzelfall ab. Nennen Sie keine Prozentsätze am Telefon und lehnen Sie nichts pauschal ab. Dokumentieren Sie lieber, wann Sie von der Störung erfahren haben und wie schnell Sie reagiert haben. Das ist Ihre beste Grundlage, falls später gestritten wird. Bei konkreten Forderungen ziehen Sie eine Rechtsberatung hinzu.

Wiederholte Ausfälle sind kein Pech mehr. Dann gehören Modernisierung oder Austausch von Bauteilen auf die Tagesordnung, und die Mieter sollten das früh erfahren.

Zum Weiterlesen: Wie Wartung, Tickets und Hausmeister im Gesamtbild zusammenspielen, zeigt Mehrfamilienhaus vermieten: Abläufe, Tickets, Hausmeister. Wie Sie Mieter bei Störungen einheitlich erreichen, steht unter Mieterkommunikation.

Kurz gefragt

Dürfen Mieter bei einem defekten Aufzug die Miete mindern?

Das kann im Einzelfall möglich sein. Entscheidend sind unter anderem Etage, Dauer des Ausfalls und die Vereinbarungen im Mietvertrag. Pauschale Prozentsätze gibt es nicht; bei konkreten Forderungen lassen Sie den Fall rechtlich prüfen.

Wer ist für die Wartung des Aufzugs zuständig?

Als Eigentümer und Betreiber der Anlage liegt die Verantwortung bei Ihnen. Üblich ist ein Wartungsvertrag mit einer Aufzugsfirma, die auch die Störungsmeldungen entgegennimmt. Welche Prüfungen zusätzlich vorgeschrieben sind, erfahren Sie von der Firma oder einer Prüforganisation.

Was tun, wenn jemand im Aufzug eingeschlossen ist?

Die Person sollte den Notruf im Aufzug betätigen. Wenn das nicht geht, rufen Sie 112 oder die Notrufnummer der Aufzugsfirma. Türen aufhebeln oder die Kabine selbst öffnen sollte niemand versuchen.

Dieser Beitrag ist Praxiswissen für den Alltag, keine Rechtsberatung. Im Streitfall klären Anwalt oder Fachverband den Einzelfall.

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