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Energetische Sanierung bei vermietetem Haus

Dämmung, neue Heizung, Fenster: Bei einer energetischen Sanierung wohnen die Mieter mittendrin. Was Pflicht ist, was freiwillig, und wie das Projekt beherrschbar bleibt.

Ein Gerüst vor dem Fenster, am Dienstag kein Warmwasser, Handwerker im Treppenhaus. Wer eine energetische Sanierung im vermieteten Haus plant, baut mitten im Alltag anderer Leute. Die Technik ist dabei selten das größte Problem.

Ärger entsteht meist, weil Mieter zu spät erfahren, was kommt, oder weil Termine niemand abgestimmt hat. Dann die Frage, wer am Ende was bezahlt. Das alles lässt sich vor dem ersten Hammerschlag klären.

Gibt es eine Sanierungspflicht für Vermieter?

Eine allgemeine Pflicht, ein Bestandshaus komplett energetisch zu sanieren, gibt es nicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält aber einzelne Nachrüstpflichten. Typisch sind diese:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs, wenn der Mindestwärmeschutz fehlt
  • Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen, etwa im Keller
  • Austausch alter Heizkessel mit konstanter Vorlauftemperatur nach einer bestimmten Betriebsdauer

Ausnahmen gibt es, etwa für bestimmte Kesselarten oder für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer schon lange selbst wohnt. Ein Haus mit mehr als zwei Wohnungen fällt nicht darunter. Wer ein Haus kauft oder erbt, muss die Pflichten innerhalb einer Frist nach dem Eigentumswechsel erfüllen. Für neue Heizungen gelten zusätzliche Vorgaben, die sich in den letzten Jahren mehrfach geändert haben. Den aktuellen Stand klären Sie am besten mit Energieberater oder Fachbetrieb.

Davon zu trennen ist die Instandhaltung. Eine defekte Heizung oder undichte Fenster müssen Sie ohnehin in Ordnung bringen, weil die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand sein muss. Genau dann stellt sich oft die Frage, ob man nur repariert oder gleich verbessert.

Erst den Bestand klären, dann Maßnahmen wählen

Bevor Sie ein Angebot einholen, brauchen Sie ein Bild vom Ist-Zustand: Baujahr, Heizung, Fenster, Dach, Dämmung, vorhandene Gutachten. Ein Energieberater sortiert Maßnahmen nach Wirkung und Aufwand. Das kostet weniger als eine Sanierung, die sich später als Stückwerk entpuppt.

Fördermittel gehören in diese Phase. Programme und Bedingungen ändern sich, und oft muss der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Wer zuerst unterschreibt und dann fragt, geht womöglich leer aus.

Energetische Sanierung im vermieteten Haus ankündigen

Modernisierungen müssen Sie Mietern in Textform ankündigen, spätestens drei Monate vor Beginn. Hinein gehören Art und Umfang der Arbeiten, Beginn und voraussichtliche Dauer, die zu erwartende Mieterhöhung, falls Sie eine planen, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten. Lassen Sie das Schreiben im Zweifel vor dem Versand prüfen. Ein Formfehler kostet Wochen.

Unabhängig vom Rechtlichen: Schreiben Sie so, dass ein Mieter ohne Rückruf versteht, was passiert. Welche Räume sind betroffen, wann fällt Wasser oder Heizung aus, muss der Balkon geräumt werden? Speziell für Dämmung und Gerüst steht mehr unter Dämmung und Fassade: Was Mieter mitbekommen müssen.

Modernisierung und Instandhaltung trennen

Ist die alte Heizung ohnehin am Ende, steckt in der neuen Anlage beides: Ersatz, der fällig war, und Verbesserung. Instandhaltung tragen Sie selbst. Bei Modernisierung kann unter Voraussetzungen ein Teil auf die Miete umgelegt werden, und der Instandhaltungsanteil ist vorher abzuziehen. Wie viel am Ende umlegbar ist, hängt vom Einzelfall ab.

Lassen Sie sich deshalb Angebote und Rechnungen nach Gewerk und Anteil aufschlüsseln. Eine Pauschalsumme „Sanierung Haus“ hilft niemandem, Ihnen am wenigsten, wenn ein Mieter die Berechnung sehen will.

Während der Bauzeit: Ablauf statt Improvisation

Auf der Baustelle zeigt sich, ob geplant wurde. Zugang zur Wohnung, Ersatztermine, Lärmzeiten, Meldungen wie „Der Handwerker war nicht da“ oder „Staub in der Küche“. Läuft das über Telefon und Chat, weiß nach drei Wochen niemand mehr, was zugesagt war. Wie Sie Termine festlegen, steht in Handwerkertermine mit Mietern abstimmen.

Im Portal legen Mieter Meldungen als Ticket mit Foto an. Sie weisen sie Hausmeister oder Firma zu, sehen den Status und informieren bei einer Terminverschiebung alle Mieter auf einmal.

Vor dem ersten Handwerkertermin

  • Fotos von Fassade, Fenstern, Heizung und betroffenen Wohnungen im Ist-Zustand
  • Förderfragen geklärt, bevor Aufträge vergeben sind
  • Ankündigung an alle Mieter nachweisbar zugestellt
  • Bauzeitenplan mit einer festen Ansprechperson für Mieter und Firmen
  • Zugang zu Wohnungen, Keller und Dach geregelt, Schlüsselübergaben notiert

Nach der Sanierung: Abnahme und Unterlagen

Nehmen Sie die Arbeiten ab, bevor die letzte Rechnung bezahlt ist, und halten Sie Mängel mit Datum und Foto fest. Danach ändern sich Verbräuche und Heizkosten. Erklären Sie das den Mietern, bevor die erste Abrechnung kommt. Wie sich CO₂-Kosten verteilen, steht in CO₂-Kosten Heizung: Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter.

Weiterlesen: Welche Unterlagen pro Haus zusammengehören, zeigt Digitale Objektakte. Wie Sie Absprachen mit Mietern und Firmen festhalten, steht unter Protokoll führen als Vermieter.

Kurz gefragt

Darf der Mieter während einer energetischen Sanierung die Miete mindern?

Bei einer energetischen Modernisierung ist die Minderung für die ersten drei Monate ausgeschlossen. Danach gelten die üblichen Regeln, abhängig davon, wie stark die Wohnung beeinträchtigt ist. Bei längeren Bauzeiten sollten Sie das im Zeitplan mitdenken.

Kann ein Mieter eine Modernisierung wegen Härte ablehnen?

Mieter können Härtegründe gegen die Arbeiten geltend machen, etwa gesundheitliche. Finanzielle Gründe verhindern die Modernisierung dagegen nicht. Sie werden erst bei der späteren Mieterhöhung berücksichtigt. Der Einwand muss in Textform bis zum Ende des Monats kommen, der auf den Zugang der Ankündigung folgt; auf diese Frist sollte das Schreiben hinweisen. Ob ein Einwand durchgreift, ist Einzelfall und im Zweifel rechtlich zu klären.

Brauche ich nach der Sanierung einen neuen Energieausweis?

Eine Pflicht zur Neuausstellung allein wegen der Sanierung besteht in der Regel nicht. Bei der nächsten Neuvermietung müssen Sie Interessenten aber einen gültigen Energieausweis vorlegen. Ein aktueller Ausweis zeigt dann auch die verbesserten Werte.

Dieser Beitrag ist Praxiswissen für den Alltag, keine Rechtsberatung. Im Streitfall klären Anwalt oder Fachverband den Einzelfall.

Schäden und Anliegen dokumentieren

Mieter melden im Portal — Sie behalten den Verlauf, nicht der Chat.

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