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Fenster tauschen in der Mietwohnung: Ablauf und Kommunikation

Beim Fenster-Austausch in der Mietwohnung scheitert selten die Technik. Meistens fehlt eine Information: wann, wie lange, wer schließt auf.

Der Fensterbauer steht am Dienstag vor der Tür. Der Mieter hat am Montag davon erfahren, und vor dem Wohnzimmerfenster steht noch der Schrank. Der Tausch fällt aus, die Anfahrt wird trotzdem berechnet. Beim Fenster-Austausch in der Mietwohnung hakt es selten am Profil oder an der Verglasung. Es hakt an der Information.

Ein Fenstertausch greift tief in den Alltag ein. Es wird laut und staubig, und für einige Stunden ist ein Raum offen. Wer das vorher erklärt, hat ruhige Mieter. Wer es nicht tut, hat Anrufe.

Erst klären: Reparatur oder Modernisierung

Ein defektes Fenster zu ersetzen ist rechtlich etwas anderes als der Einbau neuer, besser dämmender Fenster. Davon hängen Ankündigung, Duldung und eine mögliche Mieterhöhung ab. Für Modernisierungen verlangt das Gesetz eine Ankündigung in Textform spätestens drei Monate vor Beginn, mit bestimmten Pflichtangaben. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, lassen Sie im Zweifel prüfen, bevor das erste Schreiben rausgeht.

Sind die Fenster nur ein Teil eines größeren Projekts mit Dämmung oder neuer Heizung, gehört das in einen anderen Zusammenhang: Energetische Sanierung bei vermietetem Haus.

Ablauf beim Fenster-Austausch in der Mietwohnung

Im kleinen Haus läuft alles über eine Person. Das funktioniert, solange die Reihenfolge stimmt:

  1. Bestand aufnehmen: Welche Fenster, welche Räume, welcher Zustand? Fotos von Rahmen, Laibung, Fensterbank und Rollläden.
  2. Angebot und Bauzeit beim Fachbetrieb klären: Wie lange ist ein Fenster offen, was passiert bei schlechtem Wetter, wird die Laibung verputzt oder nur abgedichtet?
  3. Mieter schriftlich informieren, in der Form, die zur Maßnahme passt.
  4. Termine pro Wohnung festlegen und bestätigen lassen.
  5. Am Tag selbst den Zugang sichern und einen Ansprechpartner nennen.
  6. Abnahme je Wohnung, mit Fotos und kurzer Notiz.

Bei mehreren Wohnungen entscheidet die Terminabstimmung über den Rest. Wie das ohne Telefonkette klappt, steht in Handwerkertermine mit Mietern abstimmen.

Dachfenster austauschen: Was anders ist

Ein Dachfenster sitzt in der Dachfläche, nicht in der Wand. Je nach Modell und Einbau tauscht der Betrieb es von innen. Manchmal braucht er für die Eindeckung aber auch einen Dachdecker oder ein Gerüst. Klären Sie das vor der Ankündigung, denn davon hängen Bauzeit und Wetterrisiko ab. Folgende Fragen sollten vorher beantwortet sein:

  • Passt das neue Fenster in die alte Öffnung, oder muss sie angepasst werden? Dann wird oft auch die Innenverkleidung geöffnet, und das macht mehr Dreck.
  • Was passiert bei Regen? Fragen Sie nach Notabdeckung und Ausweichtermin.
  • Passen Rollo, Verdunkelung und Insektenschutz des Mieters noch? Bei einem anderen Fenstermodell oft nicht. Sagen Sie das vorher, sonst sitzt der Mieter im Sommer ohne Verdunkelung unter dem Dach.
  • Braucht der Betrieb Zugang zum Dachboden oder zu anderen Wohnungen?

Was Mieter vorher wissen müssen

Schreiben Sie konkret. „Es kommt zu Einschränkungen“ hilft niemandem. Diese Angaben gehören in die Information:

  • Datum und Zeitfenster, plus Ausweichtermin
  • Welche Räume betroffen sind und wie lange sie offen bleiben
  • Was der Mieter freiräumen muss: Möbel, Vorhänge, Pflanzen, Heizkörperverkleidung
  • Ob jemand anwesend sein muss oder der Betrieb Zugang bekommt, und von wem
  • Wer am Tag selbst bei Problemen erreichbar ist und auf welchem Weg

Bei Berufstätigen ist der Zugang der heikelste Punkt. Klären Sie früh, ob jemand aufschließt oder ein Schlüssel hinterlegt wird. Halten Sie fest, wer den Schlüssel wann bekommt und wann er zurückgeht.

Nach dem Einbau: Lüften und Abnahme

Neue Fenster schließen dichter. Das spart Heizenergie, verändert aber das Raumklima. Wer weiter so lüftet wie früher, bekommt unter Umständen Feuchtigkeit an Stellen, die vorher trocken blieben. Sagen Sie das den Mietern bei der Übergabe, nicht erst nach dem ersten Winter. Wer bei Schimmel zuständig ist, ist ein eigenes Thema: Schimmel im Herbst: Lüften, Heizen, wer zahlt die Sanierung?

Zur Abnahme gehört mehr als „sieht gut aus“. Prüfen Sie, ob sich die Flügel leicht schließen lassen, die Beschläge sitzen, die Fugen sauber sind und die Fensterbank heil ist. Beim Dachfenster zusätzlich: Ist die Innenverkleidung wieder geschlossen, gibt es Wasserflecken an den Anschlüssen? Restmängel notieren Sie mit Foto und Frist für die Nachbesserung. Das ist später Ihr Nachweis, auch gegenüber dem Betrieb.

Wo ein Ticket hilft

Bei mehreren Wohnungen verliert man schnell den Überblick. Wer hat bestätigt, wo fehlt noch ein Termin, wer hat Restmängel gemeldet? Legen Sie pro Wohnung ein Ticket an, mit Terminstatus, Fotos und einer Notiz zur Abnahme. Dann sehen Sie auf einen Blick, wo es hakt, und die Mieter bekommen Statusmeldungen, statt nachzufragen. In mieterportal.net lässt sich das so abbilden. Für ein kleines Haus tut es ein Tabellenblatt auch.

Zum Weiterlesen: Dämmung und Fassade: Was Mieter mitbekommen müssen und Protokoll führen als Vermieter.

Kurz gefragt

Darf der Mieter die Fenster in seiner Wohnung selbst austauschen lassen?

Fenster gehören zur Bausubstanz. Ein Austausch auf eigene Faust braucht deshalb die Zustimmung des Vermieters. Wer zustimmt, sollte vorher schriftlich festhalten, wer das Fenster aussucht, wer zahlt und was beim Auszug passiert.

Wer zahlt ein kaputtes Fenster in der Mietwohnung?

Grundsätzlich muss der Vermieter die Wohnung in Ordnung halten, dazu gehören auch die Fenster. Hat der Mieter den Schaden verursacht, sieht es anders aus. Ob kleinere Reparaturen an Griffen oder Beschlägen beim Mieter liegen, hängt vom Mietvertrag ab.

Was tun, wenn der Mieter den Handwerker nicht in die Wohnung lässt?

Fragen Sie zuerst nach dem Grund. Oft fehlt nur ein passender Termin oder jemand, der aufschließt. Bleibt es bei der Weigerung, hängt das weitere Vorgehen von der Art der Maßnahme ab. Lassen Sie das dann rechtlich prüfen, bevor Sie den nächsten Termin ansetzen.

Dieser Beitrag ist Praxiswissen für den Alltag, keine Rechtsberatung. Im Streitfall klären Anwalt oder Fachverband den Einzelfall.

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