Der erste Herbststurm kündigt sich selten an. Er kommt, wenn die Dachrinne voller Laub ist, der Kastanienast seit zwei Jahren „mal geschnitten werden sollte“ und niemand weiß, wer zuletzt auf dem Hof war.
Was im Winter teuer wird, beginnt im Oktober meist als Kleinigkeit. Mit einer Herbst-Checkliste fürs Haus finden Vermieter diese Kleinigkeiten an einem Nachmittag, bevor Frost und Dunkelheit sie größer machen.
Herbst-Checkliste fürs Haus: Was Vermieter jetzt prüfen
Gehen Sie einmal ums Gebäude, bei Tageslicht und trockenem Wetter. Fotografieren Sie jeden Befund und auch das, was in Ordnung ist. Das Datum steckt in der Bilddatei. Ein Foto ohne Auffälligkeiten ist im Streitfall genauso nützlich wie eines mit Schaden.
- Dachrinnen und Fallrohre: Laub, Moos, Vogelnester, lose Halterungen, Wasserspuren an der Fassade
- Dach vom Boden aus: verrutschte oder fehlende Ziegel, wackelnde Antennen, lose Blechverwahrungen am Kamin
- Bäume und Sträucher: dürre oder angebrochene Äste über Wegen, Stellplätzen und Eingängen
- Wege, Treppen, Hofeinfahrt: lose Platten, Stolperkanten, verstopfte Abläufe und Gullys
- Außenbeleuchtung: Leuchtmittel, Bewegungsmelder, Dämmerungsschalter, bevor es um fünf dunkel wird
- Kellerfenster und Lichtschächte: Laub raus, Abfluss frei
- Außenwasserhähne: absperren und entleeren, solange es noch nicht friert
- Hof und Müllplatz: alles, was der Wind mitnehmen kann, festmachen oder wegräumen
- Streugut und Räumgerät: vorhanden, zugänglich, nicht im Schuppen, zu dem nur einer den Schlüssel hat
Die Dachrinne vom Boden aus beurteilen
Eine verstopfte Rinne läuft über. Das Wasser rinnt an der Fassade herunter, durchfeuchtet den Sockel und findet im ungünstigen Fall den Weg in den Keller. Friert es, sprengt stehendes Wasser Verbindungen und Halterungen.
Ob die Rinne voll ist, sehen Sie oft ohne Leiter. Pflanzen, die oben herauswachsen. Dunkle Streifen an der Fassade nach Regen. Ein Fallrohr, aus dem bei Regen kaum etwas kommt. Für die Reinigung braucht es jemanden mit passender Ausrüstung und Absicherung. Der Mieter aus dem zweiten Stock mit der Leiter vom Balkon gehört nicht dazu, auch wenn er es freundlich anbietet. Stürzt er, haben Sie ein größeres Problem als eine volle Rinne.
Legen Sie einmal fest, wer das jedes Jahr übernimmt: ein erfahrener Hausmeister oder ein Fachbetrieb. Steht es im Hausmeistervertrag, müssen Sie nicht jeden Herbst neu verhandeln.
Laub, Bäume und Wege
Nasses Laub auf Gehweg und Treppe ist eine Rutschfläche. Wer wann kehren muss, ergibt sich meist aus Gemeindesatzung, Mietvertrag und Hausordnung. Passen diese Regelungen nicht zusammen, zeigt nach einem Sturz jeder auf den anderen. Prüfen Sie das jetzt. Wie Sie Pflege und Kosten für Hof und Garten verteilen, steht in Garten, Hof und Gemeinschaftsflächen.
Für Bäume auf Ihrem Grundstück tragen Sie als Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht. Im zumutbaren Rahmen heißt das: regelmäßig hinsehen und das Hinsehen festhalten. Sieht ein Ast fragwürdig aus, entscheidet ein Baumpfleger. Manche Gemeinden haben Baumschutzsatzungen, fragen Sie vor größeren Schnitten nach.
Vom Rundgang zum Auftrag
Der Rundgang liefert eine Liste. Repariert ist damit nichts. Jeder Punkt braucht jemanden, der ihn erledigt, und einen Termin. Sonst liegt der Zettel im Auto, und im November weiß niemand mehr, ob die Rinne gemacht wurde.
In mieterportal.net legen Sie pro Befund ein Ticket an, hängen das Foto an und weisen es dem Hausmeister oder einem Betrieb zu. Am Status sehen Sie später, was offen ist und was erledigt. Wie die Zuweisung im Alltag läuft, steht in Hausmeister Tickets zuweisen.
Unterschätzen Sie die Mieter nicht. Wer unterm Dach wohnt, sieht den Wasserfleck an der Decke zuerst. Bitten Sie im Herbst darum, solche Spuren mit Foto zu melden. Das ersetzt keinen Rundgang, deckt aber die Stellen ab, an die Sie nicht herankommen.
Nach dem Sturm: zweiter Rundgang
Nach einem kräftigen Sturm lohnt ein zweiter Blick, auch wenn zunächst nichts auffällt. Lose Ziegel, abgerissene Rinnenstücke oder angeknackste Äste zeigen sich oft erst am nächsten Tag.
- Gefahrenstellen absperren, etwa unter hängenden Ästen oder losen Bauteilen.
- Schäden fotografieren, bevor aufgeräumt wird.
- Gebäudeversicherung informieren. Ob ein Sturmschaden gedeckt ist und welche Meldefristen gelten, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
- Mieter informieren: was passiert ist, welche Bereiche gesperrt sind, wann jemand kommt. Über das Portal erreicht die Nachricht alle Mietparteien gleichzeitig und bleibt nachlesbar.
- Reparatur beauftragen, Termin mit den Mietern abstimmen, Rechnung und Fotos beim Schaden ablegen.
Dringt Wasser ein, bevor der Handwerker da ist, zählt jede Stunde. Was dann zu tun ist, steht in Wasserschaden in der Mietwohnung.
Zum Weiterlesen: Was im Haus selbst vor der kalten Jahreszeit ansteht, finden Sie in Heizperiode vorbereiten. Wie Sie Keller, Dachboden und Tiefgarage im Blick behalten, zeigt Gemeinschaftsflächen als Ticket.