Der Mieter kündigt, und zwei Tage später liegen drei Namen in Ihrem Postfach. Die Kollegin, der Cousin, ein Paar aus dem Hausflur-Aushang. Wenn ein Mieter einen Nachmieter sucht, entscheidet am Ende trotzdem der Vermieter, wer einzieht. „Nachmieter gesucht“ ist ein Angebot, keine Pflicht zur Unterschrift.
Gut gemacht spart der Vorschlag Ihnen Leerstand und Inseratsaufwand. Schlecht gemacht zieht jemand ein, den Sie nie geprüft hätten, nur weil es schnell gehen sollte.
Was Sie als Vermieter entscheiden, wenn ein Nachmieter gesucht wird
Bei einem unbefristeten Vertrag kann der Mieter in der Regel mit drei Monaten Frist kündigen. Einen Nachmieter braucht er dafür nicht, und Sie müssen keinen akzeptieren, nur weil er ihn vorschlägt. Anders kann es aussehen, wenn im Mietvertrag eine Nachmieterklausel steht oder ein längerer Kündigungsausschluss vereinbart wurde. Dann hängt viel vom genauen Wortlaut ab. Im Zweifel prüfen lassen, bevor Sie zusagen oder ablehnen.
Wer einen Vorschlag ablehnt, sollte das sachlich tun und ohne Bezug auf Herkunft, Religion oder Familienplanung. Eine ablehnende Antwort, die nur „passt nicht“ sagt, ist besser als eine ausführliche, die Angriffsfläche bietet.
So gehen Sie bei der Nachmietersuche vor
Legen Sie fest, wer was macht, bevor die ersten Interessenten anrufen. Sonst laufen parallel Besichtigungen, von denen Sie nichts wissen.
- Kündigung und Auszugstermin schriftlich bestätigen.
- Dem Mieter mitteilen, ob Sie Vorschläge prüfen und welche Unterlagen Sie dafür brauchen.
- Miete, Nebenkostenvorauszahlung und Einzugstermin vorgeben, damit niemand mit falschen Zahlen wirbt.
- Besichtigungen mit dem ausziehenden Mieter abstimmen, möglichst gebündelt an einem oder zwei Terminen.
- Unterlagen der Bewerber selbst einsammeln, nicht über den Vormieter.
- Entscheiden, Vertrag schließen, Übergabe ansetzen.
Wer sucht, und was kostet das?
Sucht der ausziehende Mieter, nutzt er meist eigene Kontakte, Aushänge oder kostenlose Kleinanzeigen. Für Sie kostet das nichts. Beauftragen Sie dagegen einen Makler, zahlen Sie ihn in der Regel selbst. Viele private Vermieter fahren gut damit, dem Mieter die Vorauswahl zu überlassen und sich die Entscheidung vorzubehalten.
Die Anzeige
Schreibt der Mieter die Anzeige, lesen Sie sie vorher. Falsche Quadratmeter, eine „Warmmiete“ ohne Heizkosten oder das Versprechen, die Küche gehöre dazu: Das landet später bei Ihnen. Was in ein gutes Inserat gehört, steht in Inserat für die Mietwohnung.
Prüfung wie bei jeder Neuvermietung
Selbstauskunft, Einkommensnachweis, Haushaltsgröße, gewünschter Einzug. Der nette Kollege aus der Firma ist trotzdem ein unbekannter Haushalt. Druck wie „sonst ziehe ich einfach aus und Sie sitzen auf der leeren Wohnung“ ändert die Prüfung nicht. Er ändert höchstens Ihren Kalender. Welche Fragen erlaubt sind, lesen Sie unter Mieterselbstauskunft prüfen.
Wer selbst Nachmieter werden will, beschleunigt die Sache, wenn er die Unterlagen gleich vollständig mitbringt. Das dürfen Sie den Interessenten ruhig so sagen.
Ein Punkt wird gern übersehen: Ablösen für Küche oder Möbel vereinbaren Vor- und Nachmieter untereinander. Sie sollten aber wissen, was in der Wohnung bleibt. Sonst gehört die Einbauküche im Protokoll niemandem.
Übergabe zu dritt
Ausziehender, Sie, Nachmieter: Ein gemeinsamer Termin mit Protokoll ist besser als zwei lockere Schlüsselübergaben. Zählerstände, Schlüsselanzahl, Mängel, zurückbleibende Gegenstände. Alles mit Fotos, alles mit Unterschrift. Die Details stehen im Artikel Übergabeprotokoll.
Offene Meldungen sollten nicht im Nichts verschwinden. Schließen Sie im Portal erledigte Tickets und übergeben Sie laufende bewusst an die neue Partei, etwa den tropfenden Wasserhahn, für den der Handwerker schon bestellt ist. Den alten Zugang sperren Sie zum Stichtag, den neuen schalten Sie frei, sobald die Wohnung dem Nachmieter zugeordnet ist.
Wenn niemand passt
Dann inserieren Sie selbst und nehmen ein paar Tage Leerstand in Kauf. Ein ungeeigneter Nachmieter kostet mehr als zwei Wochen ohne Miete. Teilen Sie dem ausziehenden Mieter mit, dass Sie die Suche übernehmen. Das beendet Diskussionen über weitere Kandidaten, und die Kündigungsfrist läuft ohnehin.
Zieht der Mieter vor Ablauf der Frist aus, lesen Sie weiter unter Unterjähriger Auszug. Wie der neue Haushalt seinen Zugang bekommt: Mieter einladen.