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Stromausfall im Haus: Was Sie tun, was der Netzbetreiber tut

Im ganzen Haus geht das Licht aus. Klären Sie zuerst, ob das Netz ausgefallen ist oder die Hausinstallation, denn davon hängt ab, wer handeln muss.

Es ist 19 Uhr, im Treppenhaus wird es dunkel. Drei Mieter rufen an, einer schreibt in die Hausgruppe, einer fragt, ob das jetzt Ihr Problem ist. Bei einem Stromausfall im Mehrfamilienhaus lautet die erste Frage nicht „Wer ist schuld?“, sondern „Wo liegt die Ursache?“

Ist es das Netz, kümmert sich der Netzbetreiber. Ist es die Hausinstallation, sind Sie am Zug. Wer das in den ersten Minuten sauber trennt, spart sich Stunden an Rückfragen.

Erst die Ursache eingrenzen

Sie müssen kein Elektriker sein. Ein paar Beobachtungen reichen, um dem Netzbetreiber oder dem Fachbetrieb am Telefon weiterzuhelfen:

  • Ist die ganze Straße dunkel oder nur Ihr Haus? Ein Blick aus dem Fenster oder ein Anruf beim Nachbarn klärt das.
  • Sind alle Wohnungen betroffen oder nur einzelne? Fällt nur der Hausstrom aus (Treppenhaus, Keller, Aufzug), liegt es eher bei Ihrer Anlage.
  • Ist im Hauptverteiler eine Sicherung oder ein FI-Schutzschalter ausgelöst? Einmal wieder einschalten ist in Ordnung. Fliegt er sofort erneut raus, nicht weiter probieren.
  • Läuft für den Allgemeinstrom ein Vertrag, und ist die Rechnung bezahlt? Auch das kann eine Ursache sein, und sie wäre dann hausgemacht.
  • Wie lange dauert der Ausfall schon, und wer hat was bemerkt? Notieren Sie Uhrzeit und Beobachtungen.

Stromausfall im Mehrfamilienhaus: Wer ist zuständig?

Grob gilt: Das öffentliche Netz bis zum Hausanschluss gehört zum Netzbetreiber. Dahinter beginnt die Anlage des Gebäudeeigentümers, also Steigleitungen, Hauptverteiler und Treppenhausbeleuchtung. Wo genau die Grenze verläuft, steht in den Anschlussunterlagen. Im Zweifel fragen Sie beim Netzbetreiber nach.

Die Störungsnummer finden Sie auf der Website des Netzbetreibers, nicht beim Stromlieferanten. Der Lieferant verkauft den Strom, das Netz betreibt er nicht. Bei Problemen hinter dem Hausanschluss rufen Sie einen Elektrofachbetrieb. Arbeiten an der Hausinstallation gehören nicht in Ihre Hände und nicht in die des Hausmeisters.

Die Wohnungen haben in der Regel eigene Zähler und eigene Verträge. Meldet nur ein einzelner Mieter einen Ausfall, prüft er zuerst seinen Wohnungsverteiler. Liegt eine Sperre wegen Zahlungsrückstands vor, geht das den Lieferanten und den Mieter an, nicht Sie.

Was ohne Strom noch ausfällt

Das Licht ist selten das größte Problem. Aufzug, Türöffner, Klingel, Tiefgaragentor und Pumpen hängen am Strom. Auch die Heizung läuft ohne Strom nicht, im Winter wird aus dem Stromausfall schnell ein zweiter Notfall. Dazu passt Heizungsausfall im Winter: Was Vermieter tun müssen.

Steckt jemand im Aufzug fest, ist das ein Fall für den Aufzugnotruf oder die Feuerwehr, nicht für Ihr Ticketsystem. Wie Wartung und Information beim Aufzug laufen, steht in Aufzug im Mietshaus: Wartung, Ausfall, Information.

Mieter informieren, Nachweis sichern

Mieter wollen drei Dinge wissen: Ist es bekannt, wer kümmert sich, wann geht es weiter? Wenn Sie keine Prognose haben, schreiben Sie das auch so. „Netzbetreiber ist informiert, wir melden uns um 21 Uhr“ ist besser als Schweigen.

Praktisch ist ein einziges Ticket für das ganze Haus statt zwanzig Einzelanrufe. Im Portal setzen Sie den Status, weisen den Elektriker oder Hausmeister zu und informieren alle Mieter auf einmal. Eine Telefonkette fällt aus, wenn die Handys leer sind. Das Ticket bleibt.

Halten Sie fest, wann der Ausfall begann, wann Sie den Netzbetreiber oder Fachbetrieb informiert haben und wann der Strom zurückkam. Fragen zu Entschädigung, Mietminderung oder verdorbenen Lebensmitteln hängen von Ursache und Einzelfall ab. Solche Fälle sollten Sie im Zweifel prüfen lassen. Mit sauberen Zeiten und Belegen sind Sie dafür gut aufgestellt.

Zum Weiterlesen: Protokoll führen als Vermieter zeigt, was Sie notieren sollten. Hausmeister Tickets zuweisen beschreibt, wie Aufträge ohne Telefonkette ankommen.

Kurz gefragt

Wer ist bei einem Stromausfall im Haus zuständig, Vermieter oder Netzbetreiber?

Das hängt davon ab, wo die Ursache liegt. Bis zum Hausanschluss ist der Netzbetreiber zuständig, dahinter der Gebäudeeigentümer. Wo genau die Grenze verläuft, steht in den Anschlussunterlagen oder lässt sich beim Netzbetreiber erfragen.

Brauche ich als Vermieter eine Notstromversorgung?

Für normale Wohngebäude ist sie in der Regel nicht vorgeschrieben. Je nach Landesbauordnung und Gebäudeart gibt es Ausnahmen, etwa bei Sicherheitsbeleuchtung. Im Zweifel klären Sie das mit einem Fachplaner oder der Bauaufsicht.

Wer zahlt verdorbene Lebensmittel nach einem Stromausfall?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, es kommt auf Ursache und Verantwortlichkeit an. Mieter sollten ihre Hausratversicherung prüfen. Fordern Mieter Ersatz von Ihnen, lassen Sie den Fall im Zweifel rechtlich einordnen, bevor Sie zusagen oder ablehnen.

Dieser Beitrag ist Praxiswissen für den Alltag, keine Rechtsberatung. Im Streitfall klären Anwalt oder Fachverband den Einzelfall.

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